Übergangswohnen der Eingliederungshilfe:
Das Übergangswohnen des Sozialpsychiatrischen Zentrums Mainkofen befindet sich in einem Gebäude mit dem Fachpflegeheim Mainkofen auf dem Gelände des Bezirksklinikums Mainkofen als eine  Einrichtung der Eingliederungshilfe. Das Übergangswohnen ist konzipiert für erwachsene  Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. für erwachsene Menschen  mit einer psychischen Erkrankung und einer zusätzlichen Suchterkrankung  im Sinne einer Doppeldiagnose und/oder zusätzlicher  Intelligenzminderung. Die Aufenthaltsdauer beträgt grundsätzlich 18 – 24 Monate. Der primäre Einzugsbereich beschränkt sich in erster Linie auf den Regierungsbezirk Niederbayern. Die  Eingliederungshilfe ist eine besondere Form der Sozialhilfe für  Menschen mit Behinderung, die dadurch zu einem weitgehend selbständigen  Leben befähigt werden sollen. Finanziert wird die Eingliederungshilfe im  Rahmen des SGB IX/SGB XII vom überörtlichen Sozialhilfeträger Bezirk  Niederbayern.
Zielsetzung:
Ziel ist es, im Rahmen einer strukturierten  und  beschützten Umgebung gemeinsam mit den betreuten Personen und deren  rechtlichen  Betreuern realisierbare Lebensperspektiven zu entwickeln,  die hierfür  notwendigen Ressourcen zu fördern und die individuellen   Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten. Dabei wird stets die Vermittlung in weniger invasive Maßnahmen und Hilfearten angestrebt und versucht diese Personen mit geeigneten Maßnahmen bei der Wiederherstellung ihrer psychischen Gesundheit zu unterstützen und eine Teilhabe in ihrer Herkunftsregion zu ermöglichen.
Das SPZM verfolgt dabei grundsätzlich folgende Ziele:
- Klärung des individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf
- Suchtmittelfreiheit im Sinne des Anstrebens einer Abstinenz
- Stärkung und Förderung der Motivation
- Stärkung von lebenspraktischen Fähigkeiten
- gesundheitliche Stabilisierung des Klienten
- Einhaltung der Bewährungsauflagen
- Reduzierung der Fremdbestimmung und Wiedererlangen einer weitgehend selbständigen Lebensführung
- Klärung   der aktuellen Lebenssituation und Hilfestellung bei der Entwicklung   einer realisierbaren und tragfähigen Lebensperspektive
- Stabilisierung   und Weiterentwicklung im Rahmen individueller Hilfe- und Förderplanung   inklusive der Anbahnung geeigneter Anschlusshilfen
- Verhinderung von Hospitalisierung und „Drehtür-Biographien“
Zielgruppe:
Das Angebot im offenen Wohnbereich richtet sich  an  erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. an  erwachsene  Menschen mit einer psychischen Erkrankung und einer  zusätzlichen  Suchterkrankung im Sinne einer Doppeldiagnose und/oder  zusätzlicher  Intelligenzminderung. Das Angebot im beschützten  Wohnbereich richtet sich an erwachsene Menschen mit  einer psychischen  Erkrankung bzw. für erwachsene Menschen mit einer  psychischen  Erkrankung und einer zusätzlichen Suchterkrankung im Sinne  einer  Doppeldiagnose und/oder zusätzlicher Intelligenzminderung die  sich  bislang nur in begrenzten Maßen therapeutisch zugänglich erwiesen   haben. Diese Personen befinden sich in einer sehr krisenhaften   Lebenssituation, in der sie vorübergehend nur eingeschränkt in der Lage   sind, eigene Grenzen zu setzen und notwendige Veränderungen zu erkennen   oder umzusetzen.
In Einzelfällen und nach  Rücksprache mit  dem Kostenträger können in beide Wohngruppen Personen im  Anschluss an  einen Aufenthalt in der Forensik aufgenommen werden.
Maßnahmen, Leistungen und Methoden:
Durch Einsatz ausgewählter Maßnahmen und  Methoden sollen Kompetenzen vertieft oder wiedererlangt werden:
- soziale Kompetenzen
- kommunikative Fähigkeiten
- sensomotorische Kompetenzen
- psychomotorische Kompetenzen
- Handlungskompetenzen
- Fertigkeiten der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft
Leistungsschwerpunkt liegt in der Gestaltung der Tagesstruktur und der Bereiche Wohnen,  Beschäftigung und Freizeit. In allen Bereichen gilt das  „Normalisierungsprinzip“ mit dem Ziel des Erhaltens oder der  Verbesserung der selbst bestimmten Lebensführung. Im beschützten Wohnbereich wird die Tagesstruktur als Lebensbereich  betrachtet, der als Entwicklungsraum Möglichkeiten für verschiedene  Veränderungsprozesse bereithält. Sie bietet die  Möglichkeit, kontinuierliche Beziehungen zu Mitbewohnern und Team aufzubauen und über verschiedene Begegnungen,  Einzel- und Gruppenerfahrungen soziale Kompetenzen zu erlernen.
Wohnsituation:
Der offen geführte Wohnbereich bietet Platz für zehn Bewohner, der beschützt geführte Wohnbereich bietet Platz für 9 Bewohner. Die Einzelzimmer mit  einer Wohnfläche zwischen 18m² und 23m² sind  barrierefrei zugänglich und  mit Dusche, Waschplatz und WC ausgestattet.  Angemessene Bewegungs- und  Rückzugsmöglichkeiten, sowie ein separater  Garten tragen zum  Wohlbefinden und zum Aggressionsabbau bei. In  Absprache mit der Leitung  haben Bewohner die Möglichkeit ihren  Wohn-Schlafraum selbst  mitzugestalten. 
Alle Zimmer sind mit ansprechenden hellen und modernen Holzmöbeln zweckmäßig ausgestattet:  
- Funktionsbett mit Nachtkästchen
- Zentraler Patientennotruf
- WLAN 
- Anschlussmöglichkeit eines TV Geräts
- Kleiderschrank mit abschließbarem Wertfach
- TV Sideboard mit offenen Regal 
- Sitzgelegenheit mit Tisch und Stühlen 
Eine Vielzahl von komfortabel ausgestatteten Gemeinschafts-/Gruppen-   oder Mehrzweckräumen können für Einzel- und Gruppenbetreuungsangebote   oder Veranstaltungen genutzt werden. Zwei Wohnküchen sind mit   modernen Küchengeräten voll ausgestattet und bieten die Möglichkeit der   Zubereitung eigener Mahlzeiten.  Raucherräume sind in beiden   Wohnbereichen vorhanden. Ein großzügiger Therapieraum ist barrierefrei   im UG erreichbar. Daneben finden sich zur Beschäftigung zahlreiche   Fitnessgeräte, ein Kickerkasten, eine Spielekonsole etc. 
Der offene Wohnbereich bietet insgesamt Platz  für zehn Personen in  Einzelzimmern. Alle Wohn- und Schlafräume sind  barrierefrei mit Dusche, Waschplatz und WC ausgestattet. Der beschützte  Wohnbereich bietet insgesamt neun barrierefrei gestaltete Einzelzimmer  mit Dusche, Waschplatz  und WC. Angemessene Bewegungs- und  Rückzugsmöglichkeiten,  sowie ein separater Garten tragen zum  Wohlbefinden und zum  Aggressionsabbau bei.  Neben den Funktionsräumen  ist jeder Wohnbereich  mit folgenden Räumen ausgestattet: Mehrzweckraum,  Aufenthaltsraum,  Küche, Speiseraum, Raucherraum, Therapieraum.
Medizinische Begleitung:
Durch die räumliche Verbundenheit mit dem  Bezirksklinikum Mainkofen  ist für die vom SPZ Mainkofen versorgten Klientel eine  optimale  medizinische Versorgung mehrfach sichergestellt durch:    
a) Ambulanz für psychische Gesundheit des Bezirksklinikums Mainkofen 
 b) externe Hausärzte bei freier Arztwahl 
c) forensische Ambulanz des Bezirksklinikum Mainkofen (bei Bedarf)
Visiten werden regelmäßig von allen versorgenden  Ärzten im Wohnbereich abgehalten. Umliegende Apotheken und die   Zentralapotheke des Bezirksklinikums versorgen uns zeitnah  mit allen notwendigen Medikamenten und  Medizinprodukten. Der klinikinterne ärztliche  Bereitschaftsdienst steht rund um die  Uhr ebenso zur Verfügung wie ein hochqualifiziertes und  technisch  modernst ausgestattetes Notfallteam, das sowohl im medizinischen als  auch psychiatrischen Notfall kurze Reaktionszeiten garantiert. 
Anmeldung und Aufnahme:
Der primäre Einzugsbereich  des sozialpsychiatrischen Zentrums Mainkofen beschränkt sich auf den  Regierungsbezirk Niederbayern. Sie können in die  Übergangseinrichtung aufgenommen werden, wenn folgende Dokumente  vorliegen:
- Kostenzusage des Sozialhilfeträgers
- Abschlussbericht (HEB C) des Gesamtplanverfahrens
- Sozialbericht bzw. Pflegebericht
- psychiatrische Diagnose, aktueller Arztbericht, Epikrise
Die nachfolgend genannten Ausschlusskriterien sind als Anhaltspunkte zu verstehen:
- Personen mit andauernder Pflegebedürftigkeit bzw. dementieller Erkrankung
- Persoenne die eine Mehrpunktfixierung benötigen
- Personen mit einer Suchterkrankung ohne vorherige Entgiftung
- Personen ohne erkennbaren Wunsch nach dauerhafter Abstinenz
- Personen mit einer vordergründigen Abhängigkeit in Komorbidität mit einer seelischen Erkrankung
- Personen mit aktuter Selbst-/ Fremdgefährdung
- Personen mit mittelgradiger bis schwerster Intelligenzminderung
- Personen mit Autismus und Autismus-Spektrum Störung
- Personen mit neurodegenerativem Krankheitsbild
Die erste Kontaktaaufnahme erfolgt normalierweilse über rechtliche Betreuer, Angehörige, Klinikmitarbeiter, Mitarbeiter einer außerklinikschen Einrichtung oder den sozialpädagogischen Fachdienst des Bezirks Niederbayern. 
Einzureichende Unterlagen für den offenen Wohnbereich:
- Kostenzusage des Sozialhilfeträgers
- Sozialbericht und ärztlicher Bericht oder Abschlussbericht des Gesamtplanverfahrens
- Epikrise
Zusätzlich einzureichende Unterlagen für den beschützt geführten Wohnbereich: 
- Unterbringungsbeschluss
- Aktuelles Gutachten
Zur groben Klärung der Passung von Nachfrage und Angebot führt die Wohnbereichsleitung zusammen mit dem Fachdienst ein Vorgespräch, bei dem der Bewerber, seine Bezugsperson der bisherigen Einrichtung und wenn vorhanden, der rechtliche Betreuer zugegen sind. Da ein guter Start die Basis für die gemeinsame Zusammenarbeit ist, kann dieses Erstgespräch auch im bisherigen und gewohnten Umfeld des Bewerbers stattfinden. Ein erstes Kennenlernen ist möglich, Vertrauen kann auf-, Ängste können abgebaut werden. Ziel ist es, Abläufe detailliert zu besprechen, Zuständigkeiten festzulegen und dem Bewerber Regelungen für die weitere gemeinsame Betreuungsarbeit zu erklären. In der Regel findet hier auch die Besichtigung der Einrichtung durch den zukünftigen Bewerber, seinen rechtlichen Betreuer und der künftig zuständigen Bezugsperson statt. Die Verantwortung für die Aufnahmeentscheidung trägt der Fachdienst. Nach einer Bedenkzeit, von in der Regel einer Woche, werden der Bewerber und sein rechtlicher Betreuer über eine Aufnahme oder Absage schriftlich informiert.
Als zentrale Anlaufstelle für ihre Kontaktaufnahme zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an: 
Lukas Busler (Soz. Päd.B.A.)
l.busler@mainkofen.de
Telefon (+49) 9931 8729 140
Lucie Gammer (Soz. Päd.M.A.)
l.gammer@mainkofen.de
Telefon (+49) 9931 8729 150