Sozialpsychiatrisches Zentrum Mainkofen

Übergangswohnen

Übergangswohnen der Eingliederungshilfe:
Das Übergangswohnen des Sozialpsychiatrischen Zentrums Mainkofen befindet sich in einem Gebäude mit dem Fachpflegeheim Mainkofen auf dem Gelände des Bezirksklinikums Mainkofen als eine  Einrichtung der Eingliederungshilfe. Das Übergangswohnen ist konzipiert für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung und einer zusätzlichen Suchterkrankung im Sinne einer Doppeldiagnose und/oder zusätzlicher Intelligenzminderung. Die Aufenthaltsdauer beträgt grundsätzlich 18 – 24 Monate. Der primäre Einzugsbereich beschränkt sich in erster Linie auf den Regierungsbezirk Niederbayern. Die Eingliederungshilfe ist eine besondere Form der Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung, die dadurch zu einem weitgehend selbständigen Leben befähigt werden sollen. Finanziert wird die Eingliederungshilfe im Rahmen des SGB IX/SGB XII vom überörtlichen Sozialhilfeträger Bezirk Niederbayern.

Zielsetzung:
Ziel ist es, im Rahmen einer strukturierten und beschützten Umgebung gemeinsam mit den betreuten Personen und deren rechtlichen Betreuern realisierbare Lebensperspektiven zu entwickeln, die hierfür notwendigen Ressourcen zu fördern und die individuellen Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten. Dabei wird stets die Vermittlung in weniger invasive Maßnahmen und Hilfearten, sowie die Ermöglichung von Rehabilitation und Teilhabe in der Herkunftsregion dieser Personen angestrebt.
Das SPZM verfolgt dabei grundsätzlich folgende Ziele:

  • Klärung des individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf
  • Suchtmittelfreiheit im Sinne des Anstrebens einer Abstinenz
  • Stärkung und Förderung der Motivation
  • Stärkung von lebenspraktischen Fähigkeiten
  • gesundheitliche Stabilisierung des Klienten
  • Einhaltung der Bewährungsauflagen
  • Reduzierung der Fremdbestimmung und Wiedererlangen einer weitgehend selbständigen Lebensführung
  • Klärung der aktuellen Lebenssituation und Hilfestellung bei der Entwicklung einer realisierbaren und tragfähigen Lebensperspektive
  • Stabilisierung und Weiterentwicklung im Rahmen individueller Hilfe- und Förderplanung inklusive der Anbahnung geeigneter Anschlusshilfen
  • Verhinderung von Hospitalisierung und „Drehtür-Biographien“

Zielgruppe:
Das Angebot im offenen Wohnbereich richtet sich an erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. an erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung und einer zusätzlichen Suchterkrankung im Sinne einer Doppeldiagnose und/oder zusätzlicher Intelligenzminderung. Das Angebot im beschützten Wohnbereich richtet sich an erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung und einer zusätzlichen Suchterkrankung im Sinne einer Doppeldiagnose und/oder zusätzlicher Intelligenzminderung die sich bislang nur in begrenzten Maßen therapeutisch zugänglich erwiesen haben. Diese Personen befinden sich in einer sehr krisenhaften Lebenssituation, in der sie vorübergehend nur eingeschränkt in der Lage sind, eigene Grenzen zu setzen und notwendige Veränderungen zu erkennen oder umzusetzen.
In Einzelfällen und nach Rücksprache mit dem Kostenträger können in beide Wohngruppen Personen im Anschluss an einen Aufenthalt in der Forensik aufgenommen werden.

Maßnahmen, Leistungen und Methoden:
Durch Einsatz ausgewählter Maßnahmen und Methoden sollen Kompetenzen vertieft oder wiedererlangt werden:

  • soziale Kompetenzen
  • kommunikative Fähigkeiten
  • sensomotorische Kompetenzen
  • psychomotorische Kompetenzen
  • Handlungskompetenzen
  • Fertigkeiten der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft

Leistungsschwerpunkt liegt in der Gestaltung der Tagesstruktur und der Bereiche Wohnen, Beschäftigung und Freizeit. In allen Bereichen gilt das „Normalisierungsprinzip“ mit dem Ziel des Erhaltens oder der Verbesserung der selbst bestimmten Lebensführung. Im beschützten Wohnbereich wird die Tagesstruktur als Lebensbereich betrachtet, der als Entwicklungsraum Möglichkeiten für verschiedene Veränderungsprozesse bereithält. Sie bietet die Möglichkeit, kontinuierliche Beziehungen zu Mitbewohnern und Team aufzubauen und über verschiedene Begegnungen, Einzel- und Gruppenerfahrungen soziale Kompetenzen zu erlernen.

Wohnsituation:
Der offen geführte Wohnbereich bietet Platz für zehn Bewohner, der beschützt geführte Wohnbereich bietet Platz für 9 Bewohner. Die Einzelzimmer mit einer Wohnfläche zwischen 18m² und 23m² sind barrierefrei zugänglich und mit Dusche, Waschplatz und WC ausgestattet. Angemessene Bewegungs- und Rückzugsmöglichkeiten, sowie ein separater Garten tragen zum Wohlbefinden und zum Aggressionsabbau bei. In Absprache mit der Leitung haben Bewohner die Möglichkeit ihren Wohn-Schlafraum selbst mitzugestalten.
Alle Zimmer sind mit ansprechenden hellen und modernen Holzmöbeln zweckmäßig ausgestattet: 

  • Funktionsbett mit Nachtkästchen
  • Zentraler Patientennotruf
  • WLAN 
  • Anschlussmöglichkeit eines TV Geräts
  • Kleiderschrank mit abschließbarem Wertfach
  • TV Sideboard mit offenen Regal
  • Sitzgelegenheit mit Tisch und Stühlen 

Eine Vielzahl von komfortabel ausgestatteten Gemeinschafts-/Gruppen- oder Mehrzweckräumen können für Einzel- und Gruppenbetreuungsangebote oder Veranstaltungen genutzt werden. Zwei Wohnküchen sind mit modernen Küchengeräten voll ausgestattet und bieten die Möglichkeit der Zubereitung eigener Mahlzeiten.  Raucherräume sind in beiden Wohnbereichen vorhanden. Ein großzügiger Therapieraum ist barrierefrei im UG erreichbar. Daneben finden sich zur Beschäftigung zahlreiche Fitnessgeräte, ein Kickerkasten, eine Spielekonsole etc.

Der offene Wohnbereich bietet insgesamt Platz für zehn Personen in Einzelzimmern. Alle Wohn- und Schlafräume sind barrierefrei mit Dusche, Waschplatz und WC ausgestattet. Der beschützte Wohnbereich bietet insgesamt neun barrierefrei gestaltete Einzelzimmer mit Dusche, Waschplatz und WC. Angemessene Bewegungs- und Rückzugsmöglichkeiten, sowie ein separater Garten tragen zum Wohlbefinden und zum Aggressionsabbau bei.  Neben den Funktionsräumen ist jeder Wohnbereich mit folgenden Räumen ausgestattet: Mehrzweckraum, Aufenthaltsraum, Küche, Speiseraum, Raucherraum, Therapieraum.

Medizinische Begleitung:
Durch die räumliche Verbundenheit mit dem Bezirksklinikum Mainkofen ist für die vom SPZ Mainkofen versorgten Klientel eine optimale medizinische Versorgung mehrfach sichergestellt durch:   

a) Ambulanz für psychische Gesundheit des Bezirksklinikums Mainkofen 
b) externe Hausärzte bei freier Arztwahl
c) forensische Ambulanz des Bezirksklinikum Mainkofen (bei Bedarf)

Visiten werden regelmäßig von allen versorgenden Ärzten im Wohnbereich abgehalten. Umliegende Apotheken und die Zentralapotheke des Bezirksklinikums versorgen uns zeitnah mit allen notwendigen Medikamenten und Medizinprodukten. Der klinikinterne ärztliche Bereitschaftsdienst steht rund um die Uhr ebenso zur Verfügung wie ein hochqualifiziertes und technisch modernst ausgestattetes Notfallteam, das sowohl im medizinischen als auch psychiatrischen Notfall kurze Reaktionszeiten garantiert.

Anmeldung und Aufnahme:
Der primäre Einzugsbereich des sozialpsychiatrischen Zentrums Mainkofen beschränkt sich auf den Regierungsbezirk Niederbayern. Sie können in die Übergangseinrichtung aufgenommen werden, wenn folgende Dokumente vorliegen:

  • Kostenzusage des Sozialhilfeträgers
  • Abschlussbericht (HEB C) des Gesamtplanverfahrens
  • Sozialbericht bzw. Pflegebericht
  • psychiatrische Diagnose, aktueller Arztbericht, Epikrise

Die nachfolgend genannten Ausschlusskriterien sind als Anhaltspunkte zu verstehen:

  • Personen mit andauernder Pflegebedürftigkeit bzw. dementieller Erkrankung
  • Persoenne die eine Mehrpunktfixierung benötigen
  • Personen mit einer Suchterkrankung ohne vorherige Entgiftung
  • Personen ohne erkennbaren Wunsch nach dauerhafter Abstinenz
  • Personen mit einer vordergründigen Abhängigkeit in Komorbidität mit einer seelischen Erkrankung
  • Personen mit aktuter Selbst-/ Fremdgefährdung
  • Personen mit mittelgradiger bis schwerster Intelligenzminderung
  • Personen mit Autismus und Autismus-Spektrum Störung
  • Personen mit neurodegenerativem Krankheitsbild

Die erste Kontaktaaufnahme erfolgt normalierweilse über rechtliche Betreuer, Angehörige, Klinikmitarbeiter, Mitarbeiter einer außerklinikschen Einrichtung oder den sozialpädagogischen Fachdienst des Bezirks Niederbayern.

Einzureichende Unterlagen für den offenen Wohnbereich:

  • Kostenzusage des Sozialhilfeträgers
  • Sozialbericht und ärztlicher Bericht oder Abschlussbericht des Gesamtplanverfahrens
  • Epikrise

Zusätzlich einzureichende Unterlagen für den beschützt geführten Wohnbereich:

  • Unterbringungsbeschluss
  • Aktuelles Gutachten

Zur groben Klärung der Passung von Nachfrage und Angebot führt die Wohnbereichsleitung zusammen mit dem Fachdienst ein Vorgespräch, bei dem der Bewerber, seine Bezugsperson der bisherigen Einrichtung und wenn vorhanden, der rechtliche Betreuer zugegen sind. Da ein guter Start die Basis für die gemeinsame Zusammenarbeit ist, kann dieses Erstgespräch auch im bisherigen und gewohnten Umfeld des Bewerbers stattfinden. Ein erstes Kennenlernen ist möglich, Vertrauen kann auf-, Ängste können abgebaut werden. Ziel ist es, Abläufe detailliert zu besprechen, Zuständigkeiten festzulegen und dem Bewerber Regelungen für die weitere gemeinsame Betreuungsarbeit zu erklären. In der Regel findet hier auch die Besichtigung der Einrichtung durch den zukünftigen Bewerber, seinen rechtlichen Betreuer und der künftig zuständigen Bezugsperson statt. Die Verantwortung für die Aufnahmeentscheidung trägt der Fachdienst. Nach einer Bedenkzeit, von in der Regel einer Woche, werden der Bewerber und sein rechtlicher Betreuer über eine Aufnahme oder Absage schriftlich informiert.

Als zentrale Anlaufstelle für ihre Kontaktaufnahme zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an:

Lukas Busler (Soz. Päd.B.A.)

l.busler@mainkofen.de
Telefon (+49) 9931 8729 140

Lucie Gammer (Soz. Päd.M.A.)
l.gammer@mainkofen.de
Telefon (+49) 9931 8729 150